Geheimhaltungsverpflichtung und Nichtumgehungserklärung für
Interessenten / Vertriebspartner von Noprob-Energy
Noprob-Energy GmbH
Hans Rudolf Schöpfer
Pilatusstraße 28
CH 6052 Hergiswil
Der Unterzeichnete (im folgenden Interessent genannt) verpflichtet sich gegenüber
der Fa. Noprob-Energy Ltd & Co. KG (Lizenzgeber) – wie folgt:
§1 Der Interessent verpflichtet sich, die mitgeteilten Daten und Informationen, die im Zusammenhang mit Produkten, Vorführungen und Gesprächen stehen und die insbesondere im Backoffice der Website der noprob-energy Ltd.&CO.KG für Vertriebsmitarbeiter aufgeführt sind, geheim zu halten. Er trifft auch alle erforderlichen Maßnahmen, um die Nutzung durch Dritte zu verhindern. Mitarbeiter, Interessenten und Angestellte sind ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet.
§2 Der Interessent wird die mitgeteilten Informationen ohne ausdrückliche schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers nicht selbst verwerten. Veränderungen der zur Verfügung gestellten Texte, Bildmaterial (z.B. von der Website) etc. sind unzulässig. Copyright verbleibt ausschließlich beim Lizenzgeber. Dieser behält sich darüber hinaus das alleinige und uneingeschränkte Recht zu evtl. Schutzrechtsanmeldungen vor.
§3 Der Interessent wird Unterlagen, die er vom Lizenzgeber erhalten hat, nach Beendigung der Geheimhaltungsverpflichtung unverzüglich zurückgegeben. Eventuell erstellte Daten und sämtliche Kopien werden von sämtlichen Datenträgern gelöscht.
§4 Der Interessent verpflichtet sich ausdrücklich, zu keiner Zeit mit den offengelegten Quellen – d.h. insbesondere mit den auf der Website des Lizenzgebers genannten Personen oder Organisationen direkten Kontakt zum Zwecke eigener Geschäfte aufzunehmen bzw. die Fa. Noprob-Energy Ltd&Co.KG als Lizenzgeber weder direkt oder indirekt über vorgeschobene Dritte zu umgehen.
§5 Unabhängig von einem eventuellen Schadensersatzanspruch verpflichtet sich der Interessent, für jeden Fall des nachweislichen Verstoßes gegen diese Vereinbarung unwiderruflich eine Zahlung EUR 1.000,00 zu leisten.
§6 Auf den Vertrag ist Deutsches Recht anzuwenden. Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist das Gericht am Sitz des Erfinders örtlich zuständig, sofern der Interessent Kaufmann ist.
§7 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem Wirtschaftlichen Gehalt der rechtswirksamen Bestimmungen am nächsten kommt.